Bestandsaufnahme und Probenahme
Wir begehen das Objekt, werten Baupläne und Betriebsunterlagen aus und nehmen zielgerichtet Proben aus Verdachtsbauteilen wie Spritzputz, Dichtungen, Bodenbelägen, Brandschutzklappen und Dämmungen. Jede Probe wird verortet, fotografiert und im Kataster geführt. Die Analytik erfolgt im akkreditierten Labor.
Bewertung nach TRGS 519 und TRGS 521
Asbestfunde werden nach TRGS 519 in Tätigkeiten mit geringer Exposition und Sanierungsarbeiten eingeordnet, Faserstoffe nach TRGS 521 bewertet. Daraus folgen Schutzmaßnahmen, Abschottung, Personalqualifikation und Freimessungspflichten. Das Ergebnis bestimmt Reihenfolge und Kosten des Rückbaus stärker als die Gebäudegröße.
Rückbaukonzept nach DGUV 101-604
Das Konzept legt Abbruchfolge, Abschnitte, Standsicherheit in jeder Bauphase, Gefahrenbereiche, Maschineneinsatz und Rettungswege fest und benennt den Abbruchverantwortlichen. Es beschreibt ausdrücklich sprengungsfreie Verfahren. Bei komplexen Tragwerken ergänzt ein Tragwerksplaner die Nachweise.
Entsorgungskonzept mit Mengen und Abfallschlüsseln
Wir ordnen jeder Bauteilgruppe Abfallschlüssel, Verwertungs- oder Beseitigungsweg und geschätzte Masse zu und klären Annahmevoraussetzungen mit den Anlagen vorab. Gefährliche Abfälle werden über Entsorgungsnachweise nach NachwV angemeldet. So verhindern Sie Stillstand, weil eine Fraktion an der Waage abgewiesen wird.
Genehmigungsmanagement
Wir stellen Unterlagen für Abbruchanzeige oder Beseitigungsantrag zusammen, klären Denkmal-, Boden- und Wasserbelange und bereiten bei genehmigungsbedürftigen Anlagen die Stilllegungsanzeige nach BImSchG vor. Fristen und Behördenkontakte werden im Terminplan geführt. Eine Rechtsberatung ist das nicht.