Getrennthaltung nach Gewerbeabfallverordnung
Bauabfälle sind in Beton, Ziegel, Gips, Holz, Metall, Kunststoff, Glas und Dämmstoff getrennt zu halten, nur bei technischer Unmöglichkeit ist eine Vorbehandlung des Gemischs zulässig. Wir richten die Containerstellflächen so ein, dass die Trennung im Arbeitsablauf funktioniert. Die Einhaltung ist zu dokumentieren und wird von Behörden geprüft.
Mobiles Brechen und Klassieren vor Ort
Ein mobiler Backenbrecher mit Siebeinheit verarbeitet Beton und Mauerwerk direkt auf der Baustelle zu definierten Körnungen. Das ersetzt Abfuhr und Zukauf von Schotter und reduziert Lkw-Fahrten erheblich. Voraussetzung sind eine ausreichend große Fläche, sortenreines Aufgabematerial und die Einhaltung der Lärm- und Staubvorgaben.
Deklaration und Einstufung der Massen
Vor der Abfuhr werden Proben genommen und nach Ersatzbaustoffverordnung oder Deponieverordnung eingestuft, daraus ergeben sich Verwertungsklasse und Annahmestelle. Ohne Deklaration nimmt keine seriöse Anlage größere Mengen an. Bei Verdachtsflächen erweitern wir den Parameterumfang, etwa auf PAK, Schwermetalle oder Mineralölkohlenwasserstoffe.
Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle
Asbest, teerhaltige Stoffe, ölverunreinigter Boden und Altholz A IV laufen über Entsorgungsnachweis und elektronische Begleitscheine mit Signatur aller Beteiligten. Wir übernehmen die Registerführung für unsere Leistungen und übergeben Ihnen die Dokumente. Fehlende Nachweise sind der häufigste Mangel in Abbruch-Bauakten.
Einbau von RC-Baustoff
Gebrochenes Material wird als Ersatzbaustoff in Verfüllungen, Baustraßen und Tragschichten eingebaut, sofern Materialklasse und Einbauweise nach Ersatzbaustoffverordnung passen. Wir dokumentieren Herkunft, Klasse und Einbauort. Grenzen ergeben sich aus Grundwasserabstand, Einbauweise und der jeweiligen Zulässigkeit am Standort.