Schadstoffkataster und Probenahme
Vor jeder Sanierung werden Bauteile systematisch beprobt und im akkreditierten Labor analysiert, das Ergebnis bildet das Schadstoffkataster. Erst damit lassen sich Sanierungsverfahren, Massen und Entsorgungsweg belastbar planen. Ohne Kataster bleibt jede Abbruchkalkulation ein Risiko, weil Funde den Ablauf stoppen.
Asbestsanierung im Schwarzbereich nach TRGS 519
Bei festhaftenden und schwach gebundenen Asbestprodukten richten wir einen abgeschotteten Schwarzbereich mit Unterdruckhaltung, Personal- und Materialschleuse ein. Das Personal besitzt die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3, die Arbeiten werden vorab bei der Behörde angezeigt. Faserfreisetzung wird durch Vorbehandlung und Absaugung an der Entstehungsstelle begrenzt.
Emissionsarme Verfahren und zerstörungsfreie Demontage
Asbestzementplatten werden zerstörungsfrei abgenommen, verschraubt statt gebrochen gelöst und staubdicht verpackt, für Kleber und Putze nutzen wir zugelassene emissionsarme Verfahren. Trockenes Schleifen, Bürsten oder Hochdruckreinigen sind unzulässig. Wo ein Verfahren nicht anerkannt ist, wird der Bereich als Schwarzbereich behandelt.
KMF-Sanierung nach TRGS 521
Alte Mineralwolle vor 1996 gilt als krebsverdächtig und wird staubarm ausgebaut, in Big Bags verpackt und mit Schutzausrüstung gehandhabt. Die Arbeiten werden je nach Menge und Tätigkeit in Schutzmaßnahmenstufen eingeordnet. Neue Wolle mit RAL-Gütezeichen ist davon ausgenommen, der Nachweis erfolgt über Bauunterlagen oder Analyse.
Freimessung und Freigabe
Nach Abschluss der Asbestarbeiten wird der Bereich feucht gereinigt, Restflächen werden beschichtet und eine Messstelle nimmt die Freimessung nach VDI 3492 vor. Erst mit dem Messprotokoll unter dem Grenzwert wird der Bereich freigegeben und der Abbruch fortgesetzt. Das Protokoll gehört zu Ihren Bauunterlagen und ist bei Nachfragen der Behörde der zentrale Nachweis.